Die Künstlersozialversicherung
Die Künstler- sozialversicherung
Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Sie ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten einen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Im Gegensatz zu freiwillig versicherten Selbständigen zahlen sie dort nur einen dem Arbeitnehmeranteil entsprechenden Beitrag.
Für die Versicherungsveranlagung und die Beitragserhebung ist die Künstlersozialkasse (KSK) zuständig. Sie ist eine unselbständige, jedoch haushalts- und vermögensmäßig gesonderte Abteilung der Unfallversicherung Bund und Bahn. Sitz beider Kassen ist Wilhelmshaven. Seit Mitte 2007 ist auch die Deutsche Rentenversicherung für die Prüfung der rechtzeitigen und vollständigen Entrichtung der Künstlersozialabgabe zuständig.
(von www.wikipedia.de)
Auch im Bereich des Faschings finden die Vorgaben über Beitragserhebung und Versicherungsveranlagung Anwendung. Aus diesem Grund informiert der Landesverband Oberbayern im BDK an dieser Stelle über Grundlegends und Neues rund um das Thema Künstlersozialversicherung bzw. Künstlersozialkasse. Bei weiteren Fragen steht das Präsidium gerne mit Rat und Tat zur Seite.
LINKS UND INFORMATIONEN
- Künstler Sozialkasse – Das Wichtigste in Kürze
- Allgemeines und Verfahren
- Abgabepflicht von Veranstaltern
- Künstlerkatalog und Abgabesätze
- Ausnahmen zur Bemessungsgrundlage Reise- und Bewirtungskosten